Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Glauzig stellt gemäß § 41 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) das Ausscheiden von Herrn Karl-Heinz Jahn aus dem Ortschaftsrat Glauzig infolge des schriftlich erklärten Mandatsverzichts fest.

Weiterhin beschließt der Ortschaftsrat der Ortschaft Glauzig die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).