Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

 

Beschlussvorschlag: EGSA-HF-17-08/2013

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 44 Abs. 3 Ziffer 7 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 3873), zuletzt geändert, durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) den Abschluss einer Vereinbarung   mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld über eine Anteilsfinanzierung an den Baukosten für die Maßnahme „Ertüchtigung Grabensystem im Bereich des Autohauses Jarski, Görzig.