Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-68-08/2013

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 155, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL.LSA S. 3873), zuletzt geändert, durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) über eine überplanmäßige Ausgabe bei dem Produktsachkonto 55210.62000.785200 in Höhe von 23.500,00 € für die Planungsleistungen zum Ausbau des Landgrabens und des Abzweiggraben zur Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit. Die Finanzierung erfolgt über die Erhöhung der Zuwendung aus dem Produktsachkonto 55210.62000.681100 in Höhe von 19.300,00 € und dem Produktsachkonto 55210.62000.785200 Maßnahme 36 in Höhe von 4.200,00 €.  Diese Maßnahme wird nicht realisiert.