Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 155, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL.LSA S. 3873), zuletzt geändert, durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) über eine überplanmäßige Ausgabe bei dem Produktsachkonto 55210.62000.521100 in Höhe von 56.800,00 € für die Konzeption, Durchführung und Auswertung von Pumpversuchen in Libehna der Stadt Südliches Anhalt.