Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-31-04/2013

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt  die als Anlage beigefügte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den  textlichen Festsetzungen, auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3  Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.