Sitzung: 24.04.2013 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: EGSA/038/2013
Beschlussvorschlag: EGSA-SR-31-04/2013 |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. |