Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-30-04/2013

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in die 1. Änderung des  Bebauungsplans Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau  der Stadt Südliches Anhalt.