Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 96 GO LSA  in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL.LSA S. 383) zuletzt geändert durch das vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) die Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt zu ermächtigen, die notwendige Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung, Dorfstraße 21 in Piethen mit der Finanzierung von 10.000,00 € im Jahr 2013 einzuleiten