Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 44 (2) GO LSA v. 10.August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) i.V.m. §11 (2) GemHVO Doppik LSA v. 22. Dezember 2010 (GVBL. LSA S. 648) über die Festlegung von Wertgrenzen für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich bei Investitionen  und Instandsetzungen. Als Wertgrenze wird ein Betrag von 500.000,00 € festgesetzt.