Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt gemäß § 90 Abs. 6 GO LSA vom 5. Oktober 1993 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt
geändert durch § 20 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes
Sachsen-Anhalt vom 20.01.2011
(GVBL. LSA S. 14) über die Fortführung des
Haushaltskonsolidierungsprogramms 2010 bis 2020. Der umfangreiche Wortlaut
des Beschlusses ist Anlage dieses Beschlussvorschlages.