Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-01-01/2013

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bauvorhaben „Neubau Einfamilienhaus, Carport mit Abstellraum“ der Bauherrn Peggy und Andreas Schuhmann, Gartenweg in 06388 Südliches Anhalt, OT Edderitz; Flur 1, Flurstück 1009, Gemarkung Edderitz  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01/2001 „Wohnen am Garten“ im Ortsteil Edderitz gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der unter 2.2 der textlichen Festsetzung genannten Traufhöhe des Bebauungsplanes.