Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt
stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2 „Wohnsiedlung
Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt mit
textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung mit
Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die
öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 2
„Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt
Südliches Anhalt mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung mit
Umweltbericht.
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligten sind von der Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4
Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In diesem Fall wird den
Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist
gesetzt.
Der Entwurf der 1. Änderung
des Bebauungsplans Nr. B 2 „Wohnsiedlung Weißandt-Nord“ der Ortschaft
Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt und die Begründung mit
Umweltbericht liegen in der Zeit vom 18.02.2013 bis zum
19.03.2013 im Fachbereich III der
Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches
Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Der Beschluss ist gemäß § 3
(2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung
ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und
Bedenken vorgebracht werden können.
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