TOP Ö 6.5: 1. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung)
Der Stadtrat der
Stadt Südliches Anhalt beschließt die 1. Änderung über die Erhebung von
Gebühren für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser (Gebührensatzung) zum
01.01.2013.