Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-101-11/2012

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stimmt auf der Grundlage der §§ 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) dem Abschluss des 1. Nachtrages der zwischen den ehemaligen Gemeinden Großbadegast und Weißandt-Gölzau und der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH bestehenden Konzessionsvertrages vom 21.01./12.09.2000 zu.