Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 155, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL.LSA  S. 383), zuletzt geändert, durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL.LSA S. 814) über eine überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 690000.50000 in Höhe 33.100,00 € zur Absicherung der in dieser Haushaltsstelle geplanten Maßnahmen.