TOP Ö 9: Beschluss zum 1. Nachtrag zum Konzessionsvertrag mit der MIDEWA Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH für die Ortschaften Großbadegast, Libehna und Weißandt-Gölzau zum 01.01.2013
Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt stimmt auf der Grundlage der §§ 44 und 91 der Gemeindeordnung für
das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.
August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz
zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) dem
Abschluss des 1. Nachtrages der zwischen den ehemaligen Gemeinden
Großbadegast, Libehna und Weißandt-Gölzau und der MIDEWA
Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH bestehenden
Konzessionsvertrages vom 21.01./12.09.2000 zu.