Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-84-10/2012

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 i. V. m.

§ 39 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) das Ausscheiden von Frau Gabriele Berg aus dem Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt

fest.

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Stadtrat gemäß § 80 Abs.2

Nr.4 Verwaltungsgerichtsordnung.