Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

 

Beschlussvorschlag: EGSA-88-10/2012

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß  § 41 Abs.1 Nr. 2   i. V. m. § 39

Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt  (GO LSA) das Ausscheiden von Herrn Matthias Baldszun aus dem Ortschaftsrat Gröbzig infolge der Abmeldung seines Wohnsitzes in der Ortschaft Gröbzig  fest.

 

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches  die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat gemäß § 80 Abs.2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung.