Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-87-10/2012

Der Stadtrat der  Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß § 41 Satz 1 Nr.1 der Gemeindeordnung  für das Land Sachsen-Anhalt das Ausscheiden von Herrn

Otto Rolle aus dem Ortschaftsrat Glauzig infolge des schriftlich erklärten  Mandatsverzichts fest.

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt  Südliches Anhalt die Anordnung der

Sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat gemäß § 80 Abs.2 Nr.4 Verwaltungsgerichtsordnung.