TOP Ö 5: Beratung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch im Rahmen der Anhörung der Stadt Südliches Anhalt zur beabsichtigten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Genehmigungsbehörde im Genehmigungsverfahren nachBundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben "Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage" im OT Glauzig