Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32

 

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der §§ 155, 156 und 158 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GVBL. LSA S. 568) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) in Verbindung mit der kommunalaufsichtlichen Entscheidung/Anordnung  der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Anhalt Bitterfeld vom 26.07.2012, AZ 15/152110/377/Pi beschließt der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt über Sperrvermerke zur Haushaltssatzung 2012, Beschluss Nr. EGSA-SR-60-06/2012 vom 27.06.2012 sowie über die Begründung zum Nichterreichen des geforderten Sperrbetrages.