Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 54 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der derzeit geltenden Fassung, §§ 4, 6 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt  vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der derzeit geltenden Fassung in der Sitzung am 25.07.2012    die folgende 2. Änderungssatzung zur Gewässerumlagesatzung.