TOP Ö 10: Beschluss über die 2. Änderungssatzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Westliche Fuhne/Ziethe", "Taube Landgraben" und "Mulde" (Gewässerumlagesatzung)
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 54 ff. Wassergesetz
für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der derzeit geltenden Fassung, §§
4, 6 und 44 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhaltvom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383),
in der derzeit geltenden Fassung und der §§ 1, 2 Kommunalabgabengesetz für
das Land Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), in der
derzeit geltenden Fassung in der Sitzung am 25.07.2012die folgende 2. Änderungssatzung zur
Gewässerumlagesatzung.