Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. EGSA-SR-20-03/2012 des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt vom 28.03.2012 „Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 03-2012 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt“ sowie die Aufhebung des Beschlusses Nr. EGSA-SR-21-03/2012 des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt vom 28.03.2012 „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03-2012 "Biogasanlage Wörbzig" der Stadt Südliches Anhalt“.

 

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. EGSA-SR-20-03/2012 ist ortsüblich bekannt zu machen.