Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02-2012 "Photovoltaikanlage Großbadegast"  der Stadt Südliches Anhalt vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02-2012 "Photovoltaikanlage Großbadegast"  der Stadt Südliches Anhalt.