Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt  den als Anlage beigefügten vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, Blendanalyse und zusammenfassender Erklärung wird gebilligt.

 

Die Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld  ist gemäß § 10 Abs. 3  Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.