Sitzung: 26.06.2012 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/188/2012
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt den als Anlage beigefügten vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, auf der Grundlage von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, Blendanalyse und zusammenfassender Erklärung wird gebilligt. Die Erteilung der Genehmigung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. |