Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt gemäß § 90 Abs. 3 i.V.m. §§ 155, 156 GO LSA vom
5. Oktober 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009
(GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung
der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S. 814) über die Fortführung
des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2010 bis 2020.
Der umfangreiche Wortlaut des
Beschlusses ist Anlage dieses Beschlussvorschlages.