Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-55-06/2012

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage  "An den Ellern" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in die 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage  "An den Ellern" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt.