Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 2

 

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-37-04/2012

Der  Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt und die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 14.05.2012 bis zum 14.06.2012   im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.