Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf
der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. dem § 11 Abs.1
BauGB die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 5 „Museumsdorf und Festwiese“ zum
Sondergebiet „Pflege“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches
Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß dem als Anlage
beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen.
Der räumliche Geltungsbereich
des Plangebietes beinhaltet eine Teilfläche von ca. 16.000 m² der
Flurstücke 27, 204 und 206 in der Flur 4 der Gemarkung Weißandt-Gölzau und
wird begrenzt durch:
im Norden : Flurstücke 202 und 199/22 der Flur 4
Gemarkung Weißandt-Gölzau
Teilfläche des
Flurstücks 27 (Straße) der Flur 4 Gemarkung Weißandt-
Gölzau
im Osten :
Flurstück 205 der Flur 4
Gemarkung Weißandt-Gölzau
im Süden :
Teilflächen der Flurstücke 204 und 206 der Flur 4 Gemarkung
Weißandt-
Gölzau
im Westen : Flurstücke 1/2, 1/1, 2 und 3 der Flur 4 Gemarkung Weißandt-Gölzau
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
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