TOP Ö 11: Beratung und Beschluss über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder der Stadt Südliches Anhalt (Gebührensatzung)
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufhebung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen
Bäder der Stadt Südliches Anhalt vom 30.03.2011.