Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. EGSA-SR-82-07/2011 des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt vom 22.06.2011 „Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01-2011 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt“ sowie die Aufhebung des Beschlusses Nr. EGSA-SR-83-07/2011 des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt vom 22.06.2011 „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 01-2011 "Biogasanlage Wörbzig" der Stadt Südliches Anhalt“.

 

Die Aufhebung des Beschlusses Nr. EGSA-SR-82-07/2011 ist ortsüblich bekannt zu machen.