Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 155, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL.LSA S. 383), zuletzt geändert, durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL.LSA S. 814 über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 630000.96000 in Höhe von 37.200,00 € zur Absicherung der Sanierung der Zu- und Ablaufkanäle und Rohrleitungen zum Dorfteich im OT Locherau.