Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 03-2012 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit 

vom 30.04.2012 bis zum 01.06.2012

und zusätzlich in Form einer öffentlichen Versammlung in der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzufordern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.