Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 6, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den § 8 Abs. 4 BauGB und § 11 Abs.1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 03-2012 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstückes 31/1 in der Flur 5 der Gemarkung Wörbzig und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :   Flurstück  31/1  der Flur 5 Gemarkung Wörbzig                      

im Osten     :  Flurstück   31/1 der Flur 5 Gemarkung Wörbzig

im Süden    :  Flurstück   31/1 der Flur 5 Gemarkung Wörbzig                  

im Westen  :  Flurstück   74    der Flur 5 Gemarkung Wörbzig (Landesstraße L 145)

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.