Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-16-02/2012

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt in seiner Sitzung am 29.02.2012 die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt.

 

Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. Ihr ist dabei die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Unterrichtung kann in Form einer öffentlichen Versammlung oder einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Es wird vorgeschlagen eine öffentliche Auslegung im Fachbereich III der Stadt Südliches Anhalt durchzuführen. Die Auslegung wird im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt bekannt gemacht und könnte in der Zeit vom  02.04.2012 bis zum 02.05.2012 erfolgen.

Parallel erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Der Vorentwurf der Begründung ist in der Anlage beigefügt.