Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-02-01/2012

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34  Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „"Umnutzung des Vereinsraumes zu einer Schankwirtschaft mit Imbiss im Sportlerheim“ im Ortsteil Prosigk der Stadt Südliches Anhalt, Ringstraße, Flur 5, Flurstücke 41, 43 der Gemarkung Prosigk der Bauherrin LSG 1930 Prosigk e.V.