Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 100, 155 und 165 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung, ein Darlehen in Höhe von 45.397,96 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

1.    Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.

2.    Auszahlung 100 %

3.    Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich nachträglich sofort nach

Darlehensaufnahme. Die monatliche Rate soll 2.709,74 € nicht überschreiten.

4.    Die Zinsbindung soll 5 Jahre betragen.

5.    Die Laufzeit des Darlehens soll 5 Jahre betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen vollständig getilgt sein.

6.    Das Darlehen ist am 30.01.2012 aufzunehmen.

7.    Zins und Tilgung sind erstmals zum 28.02.2012 zu zahlen.