TOP Ö 16: Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Benutzung der Sporthallen (Benutzungssatzung) und der dazugehörigen Sporthallenordnung
Der Stadtrat der
Stadt Südliches Anhalt beschließt die Satzung über die Benutzung der
Sporthallen der Stadt Südliches Anhalt und der dazugehörigen
Sporthallenordnung.