Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den § 8 Abs. 4 BauGB und § 11 Abs.1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01-2011 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstückes 1019 in der Flur 3 der Gemarkung Wörbzig und wird begrenzt durch:

 

im Norden  :  Flurstück     12  der Flur 3 Gemarkung Wörbzig (Weg)                     

                       Flurstück   150  der Flur 3 Gemarkung Wülknitz (Weg)

Im Osten     :  Flurstück 1019 der Flur 3 Gemarkung Wörbzig

im Süden    :  Flurstück 1019 der Flur 3 Gemarkung Wörbzig                   

im Westen  :  Flurstück 1019 der Flur 3 Gemarkung Wörbzig

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.