Der Stadtrat
der Stadt Südliches Anhalt beschließt nach § 8 Abs. 4 der Satzung über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Südliches Anhalt, OT
Edderitz, Pfaffendorf, Pilsenhöhe, Fraßdorf, Görzig, Reinsdorf, Station
Weißandt-Gölzau, Gröbzig, Werdershausen, Wörbzig, Glauzig, Rohndorf,
Großbadegast, Kleinbadegast, Pfriemsdorf, Hinsdorf, Libehna, Locherau,
Repau, Maasdorf, Meilendorf, Körnitz, Zehmigkau, Prosigk, Fernsdorf, Cosa,
Pösigk, Ziebigk, Quellendorf, Diesdorf, Radegast, Reupzig, Breesen,
Friedrichsdorf, Storkau, Scheuder, Lausigk, Naundorf, Trebbichau a.d.F.,
Hohnsdorf, Weißandt-Gölzau, Gnetsch, Klein-Weißandt, Wieskau, Cattau,
Zehbitz, Lennewitz, Wehlau, Zehmitz, Riesdorf, Piethen
(Erschließungssatzung ) die abweichende Fertigstellung der
Erschließungsanlage „An den Einfamilienhäusern“ im Ortsteil Gnetsch mit folgenden Maßgaben:
a) Der als Dorfstraße bezeichnete Teil
der Anlage wird befestigt (§ 8 Abs. 2 Ziff. 1 der
Erschließungssatzung)
b) Die Straßenbeleuchtung wird auf 8
Laternen erweitert.
c) Es wird eine Straßenentwässerung
eingerichtet.
d) Von der nördlichen Einmündung der
Dorfstraße in die B 183 wird auf einer Länge von ca. 35 m in östliche
Richtung die ursprünglich vorhandene Pflasterdecke der Fahrbahn aus Gründen
der Verkehrssicherung beibehalten. Die am nördlichen und südlichen Knick
wegführenden Stichwege werden mit einer sandgeschlämmten Schotterdecke
versehen.
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