Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 155,162 und 97 GO  LSA in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S 383), zuletzt geändert durch Gesetz zur Anpassung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens vom 13.04.2010 (GVBl. LSA S 190) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 630000.96005 in Höhe von 19.000,00 € zur Absicherung der Baumaßnahme – Schlaglochbeseitigung Teilbereich der Bahnhofstraße  im OT Gröbzig..