Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt nach § 8 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Südliches Anhalt, OT Edderitz, Pfaffendorf, Pilsenhöhe, Fraßdorf, Görzig, Reinsdorf, Station Weißandt-Gölzau, Gröbzig, Werdershausen, Wörbzig, Glauzig, Rohndorf, Großbadegast, Kleinbadegast, Pfriemsdorf, Hinsdorf, Libehna, Locherau, Repau, Maasdorf, Meilendorf, Körnitz, Zehmigkau, Prosigk, Fernsdorf, Cosa, Pösigk, Ziebigk, Quellendorf, Diesdorf, Radegast, Reupzig, Breesen, Friedrichsdorf, Storkau, Scheuder, Lausigk, Naundorf, Trebbichau a.d.F., Hohnsdorf, Weißandt-Gölzau, Gnetsch, Klein-Weißandt, Wieskau, Cattau, Zehbitz, Lennewitz, Wehlau, Zehmitz, Riesdorf, Piethen (Erschließungssatzung ) die abweichende Fertigstellung der Erschließungsanlage „An den Einfamilienhäusern“ im  Ortsteil Gnetsch mit folgenden Maßgaben:

a) Der als Dorfstraße bezeichnete Teil der Anlage wird befestigt (§ 8 Abs. 2  Ziff. 1 der Erschließungssatzung)

b) Die Straßenbeleuchtung wird auf 8 Laternen erweitert.

c) Es wird eine Straßenentwässerung eingerichtet.

d) Von der nördlichen Einmündung der Dorfstraße in die B 183 wird auf einer Länge von ca. 35 m in östliche Richtung die ursprünglich vorhandene Pflasterdecke der Fahrbahn aus Gründen der Verkehrssicherung beibehalten. Die am nördlichen und südlichen Knick wegführenden Stichwege werden mit einer sandgeschlämmten Schotterdecke versehen.