Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat de Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 55, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08. Juli 2010 (GVBL. LSA S. 406) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 211000.41720 in Höhe von 55.400 € und bei der Haushaltsstelle 211000.57120 in Höhe von 7.600 €.