Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss Nr.

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß §§ 55, 162 und 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08. Juli 2010 (GVBL. LSA S. 406) über außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 460000.41701 in Höhe von 83.600 € und bei der Haushaltsstelle 460000.57111 in Höhe von 10.000 €.