Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu
berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 100,155 und 165
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen
Fassung, ein Darlehen in Höhe von 49.775,84 € aufzunehmen. Das Darlehen ist
bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden
Konditionen bietet:
1.
Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen
aufzunehmen.
2.
Auszahlung 100 %.
3.
Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich nachträglich
sofort nach Darlehensaufnahme. Die monatliche Rate soll 1.200 € nicht
überschreiten.
4.
Die Zinsbindung soll 5 Jahre betragen.
5.
Die Laufzeit des Darlehens soll 5 Jahre
betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen vollständig getilgt sein.
6.
Das Darlehen ist zum 01.06.2011 aufzunehmen.
7.
Zins und Tilgung sind erstmals zum
01.07.2011 zu zahlen.
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