Sitzung: 22.02.2011 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/042/2011
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA alle in der Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im Punkt 3.3 –Maß der baulichen Nutzung- aufgeführten Festsetzungen nicht zu verlängern. |
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