Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt gemäß § 90 Abs. 3 i.V.m. §§ 155, 156 GO LSA vom
5. Oktober 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009
(GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Zweiten
Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform vom 08. Juli 2010 (GVBL. LSA S.
406) über die Fortführung des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2010 bis
2019.
Der umfangreiche Wortlaut des Beschlusses ist Anlage
dieses Beschlussvorschlages.