Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Befangen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-06-06/2010

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 66  und 85 Abs. 2 der Bauordnung (BauO) LSA für das Vorhaben „Errichtung Überdachung“ in der Kita Libehna, Teichstraße 12, Flur 1, Flurstück 25, Gemarkung Libehna des Antragstellers Stadt Südliches Anhalt im Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch des Ortsteiles Libehna der Stadt Südliches Anhalt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften für die im Antrag dargestellte Dachform und Dachneigung sowie die zu verwendenden Materialien der Dacheindeckung.

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt  für das Vorhaben „Errichtung Überdachung“ in der Kita Libehna, Teichstraße 12, Flur 1, Flurstück 25, Gemarkung Libehna des Antragstellers Stadt Südliches Anhalt.