Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 (2) Baugesetzbuch, dass die Stadt Gröbzig zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 „Photovoltaikanlage auf der ehemaligen Deponie Scherbelberg“ der Stadt Köthen keine Einwände, Bedenken oder Hinweise hat.