Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss :

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB), dass die Stadt Gröbzig gegen die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Köthen  keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat.