Sitzung: 19.08.2010 Stadtrat Gröbzig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: GRÖ/064/2010
Beschluss : |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt auf der Grundlage des § 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB), dass die Stadt Gröbzig gegen die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen keine Einwände und Bedenken sowie Hinweise hat. |